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   VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17   

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https://dejure.org/2017,36032
VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17 (https://dejure.org/2017,36032)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.09.2017 - A 11 S 2067/17 (https://dejure.org/2017,36032)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. September 2017 - A 11 S 2067/17 (https://dejure.org/2017,36032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsantrag zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensfehlerhafte Verwendung von Erkenntnismitteln; Pflicht zur ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 1 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen Prozess; Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erkenntnismittel; Einführung in das gerichtliche Verfahren; Gehörsverstoß; Darlegungslast; Überzeugungsbildung; Tatsachenfeststellung

  • rechtsportal.de

    Zulassungsantrag zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensfehlerhafte Verwendung von Erkenntnismitteln; Pflicht zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 1008
  • DÖV 2017, 1008 AuAS 2018, 23
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    Zwar sind die zum Zwecke der Tatsachenfeststellung herangezogenen Gerichtsentscheidungen nicht ordnungsgemäß in das Verfahren einbezogen worden (vgl. zu den Anforderungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris m.w.N.).

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

    Das gleiche gilt, wenn es für den Verfahrensbeteiligten aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv unzumutbar ist, binnen der Rechtsmittelbegründungsfrist Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweils maßgeblichen gerichtlichen Verfahrensordnung erfordert die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (BVerfG, Beschlüsse vom 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81 -, BVerfGE 60, 247; vom 20.04.1982 - 1 BvR 1429/82 -, BVerfGE 60, 250; vom 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82 -, BVerfGE 65, 305; vom 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141).

    Die Nichtberücksichtigung eines als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschluss vom 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; vom 20.04.1982 - 1 BvR 1429/82 -, BVerfGE 60, 250; vom 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82 -, BVerfGE 65, 305), mit anderen Worten, wenn die Ablehnung aus Gründen erfolgt ist, aus denen ein Beweisantrag schlechthin nicht hätte abgelehnt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.11.2006 - 2 BvR 194/05 -, LKV 2007, 222 und vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweils maßgeblichen gerichtlichen Verfahrensordnung erfordert die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (BVerfG, Beschlüsse vom 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81 -, BVerfGE 60, 247; vom 20.04.1982 - 1 BvR 1429/82 -, BVerfGE 60, 250; vom 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82 -, BVerfGE 65, 305; vom 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141).

    Die Nichtberücksichtigung eines als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschluss vom 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; vom 20.04.1982 - 1 BvR 1429/82 -, BVerfGE 60, 250; vom 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82 -, BVerfGE 65, 305), mit anderen Worten, wenn die Ablehnung aus Gründen erfolgt ist, aus denen ein Beweisantrag schlechthin nicht hätte abgelehnt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.11.2006 - 2 BvR 194/05 -, LKV 2007, 222 und vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17

    Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht dieser Verpflichtung nachgekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182; vom 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88 -, BVerfGE 85, 386; vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133; Kammerbeschluss vom 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10 -, juris; vom 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09 -, juris).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    An dieser Auslegung von § 78 Abs. 3 AsylG ändert auch der Umstand nichts, dass der verfahrensrechtlichen Sachaufklärungspflicht verfassungsrechtliches Gewicht zukommen kann (siehe hierzu: BVerfG, Beschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, NVwZ 2017, 1196 Rn. 16).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    Eine derartige Annahme ist vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass Tatsachen oder Tatsachenkomplexe übergangen wurden, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.1988 - 1 BvR 818/88 -, BVerfGE 79, 51).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht dieser Verpflichtung nachgekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182; vom 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88 -, BVerfGE 85, 386; vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133; Kammerbeschluss vom 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10 -, juris; vom 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09 -, juris).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17
    Eine ordnungsgemäße richterliche Überzeugungsbildung setzt eine ausreichende Aufklärung des Sachverhalts voraus (BVerwG, Urteil vom 31.07.2002 - 8 C 37.01 -, NVwZ 2003, 224 ), die sich in den Urteilsgründen widerspiegeln muss (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 -, BVerwGE 140, 319 Rn. 28).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

  • BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 194/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Gleichbehandlung oder auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 01.06.2017 - 2 BvR 1226/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2011 - A 9 S 2939/11

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags im Fall der Wahrunterstellung

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04

    Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Asylverfahren;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.07.2012 - 10 N 53.12

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Verletzung der gerichtlichen

  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

    Auch handelt es sich nicht um eine "offenkundige" Tatsache, auf die ausnahmsweise eine Entscheidung auch ohne vorherigen Hinweis gestützt werden dürfte (vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 19).

    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    So betrifft der gerügte verwaltungsgerichtliche Gehörsverstoß nicht etwa das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie es etwa bei einer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung oder bei einer ohne Teilnahmemöglichkeit aller Beteiligten durchgeführten mündlichen Verhandlung oder bei verweigerter Akteneinsicht der Fall sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 4.7.1997 - 13 S 973/97 - ESVGH 47, 275; B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 124a Rn. 114 a.E.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es der Klagepartei objektiv unzumutbar gewesen wäre, binnen der Rechtsmittelfrist Ausführungen darüber zu machen, was sie Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs insoweit vorgetragen hätte (vgl. zu diesem Kriterium VGH BW, B.v. 18.9.2017 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 18.12.2018 - 1 Bf 145/17

    Asyl; Berufungszulassungsantrag; Verfahrensfehler; Erkenntnismittel;

    Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) darauf gestützt, dass ein die angegriffene Entscheidung tragendes Erkenntnismittel nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden ist, so ist für eine Berufungszulassung nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO darzulegen, in welchem Zusammenhang das Verwaltungsgericht dieses Erkenntnismittel herangezogen hat, inwieweit die in dem Erkenntnismittel enthaltenen Tatsachen oder die hieraus von dem Verwaltungsgericht gezogenen Schlüsse unzutreffend sind und was - bei ordnungsgemäßer Einführung - in Bezug auf die in diesem Erkenntnismittel enthaltenen Tatsachen vorgetragen worden wäre (s. auch: VGH Mannheim, Beschl. v. 18.9.2017, A 11 S 2067/17, juris Rn. 20).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 18.9.2017, A 11 S 2067/17, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.1.2016, 2 LA 285/15, juris Rn. 3; Beschl. v. 8.7.2014, 13 LA 16/14, AuAS 2014, 174, juris Rn. 4, alle m.w.N.).

    Demzufolge ist auch in einem derartigen Fall substantiiert darzulegen, was bei ordnungsgemäßer Einführung des Erkenntnismittels vorgetragen worden und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.2.1998, 4 B 2.98, NVwZ 1998, 1066, juris Rn. 9; Beschl. v. 19.8.1997, 7 B 261.97, NJW 1997, 3328, juris Rn. 4; Beschl. v. 19.3.1991, 9 B 56.91, NVwZ-RR 1991, 587, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.9.2017, A 11 S 2067/17, juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - A 2 S 873/19

    Rüge der objektiven Willkür der Beweiswürdigung im Asylgerichtsverfahren als

    Ein solcher Verstoß ist allerdings kein in § 138 VwGO aufgeführter Verfahrensmangel und kann daher - selbst wenn er vorliegt - nicht zur Berufungszulassung nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG führen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 28).

    An dieser Auslegung von § 78 Abs. 3 AsylG ändert auch der Umstand nichts, dass der verfahrensrechtlichen Sachaufklärungspflicht verfassungsrechtliches Gewicht zukommen kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.12.2017 - 13 a ZB 17.31374 - juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2004 - 1 A 2782/04.A - juris Leitsatz).

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485

    Erfolglose Rüge von Gehörsverstoß in Asylstreitverfahren

    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    So betrifft der gerügte verwaltungsgerichtliche Gehörsverstoß nicht etwa das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie es etwa bei einer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung oder bei einer ohne Teilnahmemöglichkeit aller Beteiligten durchgeführten mündlichen Verhandlung oder bei verweigerter Akteneinsicht der Fall sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 4.7.1997 - 13 S 973/97 - ESVGH 47, 275; B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 124a Rn. 114 a.E.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es der Klagepartei objektiv unzumutbar gewesen wäre, binnen der Rechtsmittelfrist Ausführungen darüber zu machen, was sie Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs insoweit vorgetragen hätte (vgl. zu diesem Kriterium VGH BW, B.v. 18.9.2017 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912

    Informelle Anhörung von Geistlichen im Asylprozess

    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    So betrifft der gerügte verwaltungsgerichtliche Gehörsverstoß nicht etwa das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie es etwa bei einer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung oder bei einer ohne Teilnahmemöglichkeit aller Beteiligten durchgeführten mündlichen Verhandlung oder bei verweigerter Akteneinsicht der Fall sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 4.7.1997 - 13 S 973/97 - ESVGH 47, 275; B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 124a Rn. 114 a.E.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es der Klagepartei objektiv unzumutbar gewesen wäre, binnen der Rechtsmittelfrist Ausführungen darüber zu machen, was sie im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs insoweit vorgetragen hätte (vgl. zu diesem Kriterium VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - A 2 S 363/22

    Inhalt des Terminsprotokolls; Aufnahme eines rechtlichen Hinweises als

    Ein solcher Verstoß ist allerdings kein in § 138 VwGO aufgeführter Verfahrensmangel und kann daher - selbst wenn er vorliegt - nicht zur Berufungszulassung nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG führen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 15.07.2019 - 10 ZB 19.32520

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Für eine Einführung in das Verfahren reicht es dabei grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 19).

    Zudem hätten die Kläger darlegen müssen, weshalb die verfahrensfehlerfrei eingeführten Erkenntnismittel das gefundene Ergebnis nicht eigenständig stützen (VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 19), weil das Verwaltungsgericht neben der Auskunft des Auswärtigen Amtes auch auf den Informationsbrief des Informationszentrums Asyl und Migration - Weibliche Genitalverstümmelung - vom April 2010 und den EASO Country of Origin Information Report vom Juni 2017 verwiesen hat.

  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 15 ZB 19.32283

    Aufstockerklage eines in Griechenland als subsidiär Schutzberechtigten

    Ein Aufklärungsmangel als solcher begründet grundsätzlich - so auch hier - weder einen Gehörsverstoß, noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 VwGO (vgl. SächsOVG, B.v. 4.1.2018 - 5 A 578/17.A - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 18.10.2018 - 4 A 746/18.A - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 20.9.2018 - 10 LA 284/18 - juris Rn. 29; VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Auch ein gerügter Aufklärungsmangel als solcher begründet (unabhängig, ob er berechtigt oder unberechtigt ist) grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß, noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 VwGO (vgl. SächsOVG, B.v. 4.1.2018 - 5 A 578/17.A - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 18.10.2018 - 4 A 746/18.A - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 20.9.2018 - 10 LA 284/18 - juris Rn. 29; VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 24.06.2021 - 3 A 891/18

    Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess; Klageabweisung als unzulässig

    Insbesondere liegt in einem solchen Verstoß nicht automatisch auch eine Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Juli 2012 - 10 N 53.12 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 9. Dezember 2011 - A 9 S 2939/11 -, juris, und Beschl. v. 18. September 2017 - A 11 S 2067/17 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 16.02.2022 - 3 A 154/20

    Zu den Darlegungsanforderungen eines Berufungszulassungsantrags mit dem u.a. ein

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2018 - 10 LA 284/18

    Abschiebungsverbot; Attest; posttraumatische Belastungsstörung; Beweisantrag;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2020 - A 4 S 1933/20

    Angemessene Entscheidungsfrist bei Antrag auf Gewährung vorläufigen

  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.31233

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 15 ZB 20.30705

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18

    Erkenntnismittel; rechtliches Gehör; Aufklärungsrüge

  • OVG Thüringen, 22.01.2021 - 3 ZKO 428/18

    Unterbliebene Einführung einer Erkenntnisquelle im Asylprozess

  • OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 A 578/17

    Berufungszulassungsantrag im Asyl; Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach

  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 24 ZB 22.30137

    Erfolgloser asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag

  • OVG Hamburg, 28.07.2022 - 5 Bf 49/21

    Begründungsmangel eines Urteils; Überraschungsentscheidung;

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